Kommunale Suchthilfe
Das Projekt soll sich auf die sich verändernden Rahmenbedingungen des Suchthilfesystems durch den Prozess der Kommunalisierung beziehen. Die Gemeinden und Kommunen werden hierbei in ihrer neuen Aufgabe unterstützt, neue Ansprechpartner gefunden und die bestehenden Suchthilfestrukturen in das kommunale Netzwerk integriert. Es geht darum, für die jeweiligen Interessen der neuen Vertragspartner zu sensibilisieren. Ziel ist es, die langjährigen Erfahrungen auf Landesebene auf die kommunalen Bedürfnisse zu übertragen. Neben der eigentlichen Suchterkrankung, sollen auch die Begleiterscheinungen eines wesentlich häufiger vorkommenden problematischem Konsums kommuniziert werden: Gewalt, Sachschäden, Vandalismus, Verkehrsunfälle usw. welche für eine Kommune eine deutliche (finanzielle) Belastung darstellen. Eine Sensibilisierung der Verantwortlichen, eine Moderation in strittigen Fragestellungen und eine Vernetzung regional und überregional sollten dem System helfen, sich dauerhaft auf die Vielschichtigkeiten eines problematischen Suchtmittelkonsums einzustellen. Dabei steht im Vordergrund, „das Rad nicht neu zu erfinden“ und die guten bestehenden Ressourcen zu nutzen.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, besitzen die hiesigen Suchtpräventionsfachstellen nur begrenzte Personalkapazitäten. Um das zu kompensieren wurde für die kommunalen Anbieter der Suchtprävention, eine Fortbildung zum „Multiplikator*in“ angeboten. Ziel war es, das neben den hauptamtlichen Akteuren*innen, immer auch auf weitere Kräfte zurückgegriffen werden konnte. In der Vergangenheit konnten so, primär engagierten Studenten*innen, Mitarbeitende aus dem Suchthilfesystem oder der Selbsthilfe zur Entlastung des Systems und einen flächendeckendem Angebot beitragen. Das über Jahre gut funktionierende Modell, muss nun dringend überarbeitet werden, um es an die sich an die verändernden Rahmenbedingungen (z.B. Demografische Wandel, Bologna Prozess, Qualität) anzupassen. Die Überarbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Suchthilfe, Suchtprävention, dem Land Schleswig-Holstein, Drittmittelgebern und dem IQSH/Koss.